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E-Check Dr. Anton Schaefer

Anton Schaefer

Mag. Dr. LL.M.

gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverstaendiger
fuer Elektrotechnik und Beleuchtungstechnik

Anton Schaefer ist Mitglied im Verband der Oesterreichischen Gerichtssachverstaendigen, Landesverband fuer Tirol und Vorarlberg

Pruefungsintervalle


Die Pruefungsintervalle richten sich nach verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

Gemaess der Elektroschutzverordnung werden Arbeitgeber verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Gefahren des elektrischen Stromes zu treffen. Dazu gehoert auch, dass die elektrische Anlage und die elektrischen Betriebsmittel in einem ordnungsgemaessen Zustand erhalten werden, so dass ein sicherer Betrieb moeglich ist. Die Prueffristen betragen gemaess Elektroschutzverordnung 2003 (BGBl. 242/2003) bzw. OEVE-EN 50110 fuer Betriebe, in denen Arbeitnehmer beschaeftigt werden je nach Anlagenwidmung und Beanspruchung:

  • 1 Jahr fuer Betriebe auf welche die Bauarbeiterschutzverordnung zutrifft (z.B. auch fuer Bauprovisorien - bei besonderen mechanischen Belastungen (z.B. Stahlhochbau, Kesselbau, Brueckenbau etc.) und erschwerten Umgebungseinfluessen (z.B. Gruben, Bergstationen, Seeanlagen etc. auch kuerzer);

  • maximal 1 Jahr fuer Anlagen, bei denen die elektrische Anlage unter besonderen Belastungen betrieben wird;

  • 1 Jahr in baulichen Anlagen fuer Menschenansammlungen (z.B. Stadion);

  • 2 Jahre fuer elektrische Anlagen in Krankenhaeusern und anderen medizinisch genutzten Raeumen (z.B. Arztpraxis;

  • 3 Jahre bei aussergewoehnlichen mechanischen, chemischen, thermischen etc. Belastungen, z.B. grosse Tischlerwerkstaette mit industrieaehnlichem Charakter, Mechanikerbetriebe, Schlossereien, Baeckereien, Blumenbindereien, (Gross-)Kuechen, Friseurbetriebe und andere, bei denen durch mechanische Einwirkungen oder starke Verschmutzungen gefaehrliche Betriebszustaende auftreten koennen;

  • Generell 5 Jahre, wenn nicht besonderer Regelungen bestehen (z.B. bei Seilbahnen) oder aussergewoehnliche Belastungen vorhanden sind;

  • 10 Jahre in Buerogebaeuden, Versicherungen, Banken, Handelsbetrieben etc., wenn keine ausserordentlichen Belastungen auftreten;

  • Privathaus (Empfehlung KFE und Europanormen):
  • 10 Jahre fuer Privathaushalte in denen der Eigentuemer selbst oder langjaehrige Mieter wohnen.

  • 5 Jahre fuer Wohnhaeuser mit oft wechselnden Mietern und fuer den Allgemeinbereich.

  • Pruefungsintervalle fuer Kleingeraete (Handwerkzeuge) hier klicken




  • Blitzschutzanlagen sind zu ueberpruefen:
  • jaehrlich bei Betrieben in denen explosionsgefaehrdete, hochentzuendliche oder groessere Mengen leichtentzuendliche Arbeitsstoffe verwendet werden und bei Sonderanlagen;

  • nach drei Jahren fuer Arbeitsstaetten, Baustellen u.a., die durch die besondere Lage, Bauweise oder Flaechenausdehnung besonders blitzeinschlaggefaehrdet sind.


Ebenso wichtig wie die Ueberpruefung der festen Anlageteile, sind die verwendeten beweglichen Betriebsmittel. Auch diese beduerfen der genauen und vor allem regelmaessigen Kontrolle.
Je nach Prueftiefe und Anzahl der verwendeten beweglichen Betriebsmitteln muss fuer die Pruefung derselben zwischen 15% und 50% der Pruefzeit veranschlagt werden (Kosten).





Homepage von Anton Schaefer mit Publikationsuebersicht und Lebenslauf sowie Ausbildungs-CV

Anton Schaefer ist als Experte bei brainGuide aufgenommen

Anton Schaefer ist Mitglied im oesterreichischen Kuratorium fuer Elektrotechnik

Anton Schaefer ist Mitglied im Oesterreichischen Normungsinstitut ON



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Aktualisiert am 20.10.2009
Erstellt: 10.01.2005