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E-Check Dr. Anton Schaefer
Photovoltaik-Brandschutz-Check und Planung Dr. Anton Schaefer

Anton Schaefer

Mag. Dr. LL.M.

allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverstaendiger
fuer Elektro-Technik (inkl. Photovoltaik) und Beleuchtungs-Technik
++ Berechnung und Ausstellung von Energie-Ausweisen ++

Anton Schaefer ist Mitglied im Verband der Oesterreichischen Gerichtssachverstaendigen, Landesverband fuer Tirol und Vorarlberg

Kurzbeschreibung des Taetigkeitsumfanges

  • Gutachten fuer Gerichte und Verwaltungsbehoerden

  • Privatgutachten, Expertisen, Bewertungsgutachten

  • Ueberpruefungen von Anlagen, Betriebsmitteln und persoenlicher Schutzeinrichtungen

  • Planung von:

    • Elektroanlagen, Schaltanlagen, Steuerungstechnik

    • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Beleuchtungsanlagen

    • Computer-Netzwerken

    • Sonderanlagen, Sondermaschinen

    • Blindstrom-Kompensationsanlagen

    • Anlagen zur Gewinnung elektrischer Energie aus Rohstoffen mit nachhaltiger, schadstoffarmer und klimaneutraler Umweltbilanz

  • E-Check und Photovoltaik-Check:


    • gutachterliche Ueberpruefung von Elektrofahrzeugen

    • Beratung von Bauherrn und Ueberwachung von Bauprojekten,

    • Nachbetreuung und Endabwicklung von Bauprojekten

    • Rechnungskontrolle und Plausibiltaetspruefung



    • Pruefbefund und Abnahmen elektrischer Anlagen (Erstpruefung- und Wiederholungspruefung)

    • Begutachtungen der Ausfuehrungsqualitaet an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

    • Ermittlung von Maengel- und Schadensursachen

    • Gewaehrleistungskontrollen

    • Messtechnische Untersuchungen

    • Energietechnische Beratungen

      • Betriebliches Energiemanagement (Energieeffizienz)

      • Wirkungsgradberechnungen, -messungen

      • Effektivitaets- und Nutzwertbetrachtungen

    • Lichttechnische Beratungen


      • Planung und Ueberpruefung von Anlagen und Betriebsmitteln auf nachhaltige und energiesparende Funktion

      • Planung und Ueberpruefung von Anlagen zur Energieerzeugung und -nutzung aus erneuerbaren Energien

    • Schadensfeststellungen bei Blitzschaeden





  • Auf diesen Seiten sind nur einige der Taetigkeitsfelder angegeben. Fuer weitere Informationen senden Sie bitte ein . Danke.

    Bitte beachten Sie, dass Privatgutachten als Beweismittel im Strafverfahren in Oesterreich teilweise unzulaessig sind und vom Gericht nicht beachtet werden muessen (§ 120, § 254 Abs. 2 öStPO, EvBl 1997/119; 13 Os 34/01). Sie dienen ausschliesslich dazu, dem Beschuldigten, dem Privatbeteiligten oder deren Rechtsvertreter ueber erhebliche Umstaende des Straffalles Aufklaerung zu verschaffen und dem gerichtlich bestellten Sachverstaendigen zweckdienliche Fragen zu stellen und zweckmaessige Antraege an das Gericht zu richten. Nur in Ausnahmefaellen werden Privatgutachten als zwingend zu beruecksichtigende Urkunden im Sinne der Stafprozessordnung angesehen. Dann wird jedoch nur der Befund im Sinne des § 225 Abs. 1 öStPO zum Strafakt genommen, da das Ziehen von Schluessen ausschliesslich den gerichtlich bestellten Sachverstaendigen vorbehalten ist.




    Homepage von Anton Schaefer mit Publikationsuebersicht und Lebenslauf sowie Ausbildungs-CV

    Anton Schaefer ist als Experte bei brainGuide aufgenommen

    Anton Schaefer ist Mitglied im oesterreichischen Kuratorium fuer Elektrotechnik

    Anton Schaefer ist Mitglied im Oesterreichischen Normungsinstitut ON



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    © Text: Dr. Anton Schaefer

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    Aktualisiert am 24.03.2014
    Erstellt: 10.01.2005